back zurück zur Startseite

Teilnahmebedingungen STORE BOOK 2027

Das STORE BOOK dokumentiert jährlich herausragende Projekte aus den Bereichen Ladenbau, Retail Design, Markeninszenierung und Innenarchitektur. Ziel der Publikation ist die Präsentation beispielgebender Lösungen sowie die Förderung von Qualität und Innovation im Ladenbau. Mit der Einreichung eines Projekts erkennen die Teilnehmenden die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an.

1  Teilnahmeberechtigung

Zur Einreichung berechtigt sind insbesondere Bauherren, Architekten, Innenarchitekten, Designer, Ladenbau-Unternehmen, Lichtplaner, Visual Merchandising-Spezialisten, Fotografen sowie weitere an Planung, Entwicklung und Realisierung beteiligte Unternehmen und Personen. Mehrfacheinreichungen sind zulässig.

2  Einreichungsfrist und Projektzeitraum

Einreichungsschluss ist der Mittwoch, 30. September 2026. Berücksichtigt werden Projekte, die nach dem 01.09.2025 und spätestens bis zum 30.09.2026 (wieder)eröffnet oder fertiggestellt wurden. Über Ausnahmen entscheidet der Deutsche Ladenbau Verband e.V. (dLv) nach eigenem Ermessen.

Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben

Der Einreicher ist für die Vollständigkeit und Richtigkeit aller eingereichten Angaben verantwortlich. Der dLv ist berechtigt, unvollständige oder offensichtlich fehlerhafte Einreichungen vom Auswahlverfahren auszuschließen.

Rechtegarantie des Einreichers

Der Einreicher versichert, dass er zur Einreichung des Projekts berechtigt ist und über sämtliche für die Nutzung der eingereichten Unterlagen erforderlichen Rechte verfügt. Dies gilt insbesondere für Fotografien, Visualisierungen, Renderings, Pläne, Zeichnungen, Texte, Grafiken, Logos, Filme und sonstige Inhalte.

Urheber-, Bild-, Marken- und Persönlichkeitsrechte

Der Einreicher gewährleistet, dass die eingereichten Unterlagen frei von Rechten Dritter sind oder die erforderlichen Zustimmungen vorliegen. Dies umfasst insbesondere Urheberrechte, Leistungsschutzrechte, Markenrechte, Designrechte, Hausrechte, Persönlichkeitsrechte und sonstige Schutzrechte. Soweit Personen erkennbar abgebildet sind, versichert der Einreicher das Vorliegen der für die Veröffentlichung erforderlichen Einwilligungen oder gesetzlichen Erlaubnistatbestände.

Datenschutz

Der Einreicher stellt sicher, dass die Übermittlung personenbezogener Daten an den dLv im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften erfolgt. Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Auswahlverfahrens, der Publikation sowie der damit verbundenen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit verarbeitet.

7  Einräumung von Nutzungsrechten

Mit der Einreichung räumt der Einreicher dem dLv ein einfaches, nicht ausschließliches, unwiderrufliches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den eingereichten Unterlagen ein. Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere die Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, öffentliche Zugänglichmachung, Archivierung sowie die Nutzung in Print- und Digitalmedien. Dies schließt insbesondere das STORE BOOK, Websites, Social-Media-Kanäle, Newsletter, Presseinformationen, Ausstellungen, Vorträge, Jubiläumspublikationen sowie sonstige Kommunikationsmaßnahmen des dLv im Zusammenhang mit dem Buch ein.

Im Falle der Aufnahme eines Projektes ins Buch: Mit der Einreichung des Projektes überträgt der Einreicher dem dLv das Recht zur Auswahl eines Bildes (aus dem Bildkontigent des Projektes) und zur Nutzung als Coverbild. Bei der Nutzung des Covers in oben stehenden Medien wird der Urheber stets genannt.

8  Urhebernennung

Der dLv wird benannte Urheber, Fotografen und sonstige Rechteinhaber im Rahmen der üblichen redaktionellen Praxis berücksichtigen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Art, Form oder Platzierung der Nennung besteht nicht.

Redaktionelle Bearbeitung

Der dLv ist berechtigt, eingereichte Texte redaktionell zu bearbeiten, zu kürzen und sprachlich anzupassen. Der Sinngehalt der eingereichten Informationen wird hierbei nicht wesentlich verändert.

Der dLv ist berechtigt, Bildmaterial auszuwählen und für die Veröffentlichung aufzubereiten. Dies umfasst insbesondere Anpassungen für die Nutzung auf der Website und in den Social-Media-Kanälen, etwa durch Zuschnitt, Größenanpassung oder Einbindung in Layouts. Wesentliche Bildinhalte werden nicht verändert.

10  Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Der Einreicher erklärt sich damit einverstanden, dass die eingereichten Projekte und Unterlagen für die Berichterstattung über das STORE BOOK sowie für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des dLv verwendet werden können. Dies umfasst insbesondere Pressemitteilungen, Interviews, Social-Media-Beiträge, Online-Publikationen und sonstige redaktionelle Formate.

Eingeschlossen ist auch die Nutzung der Bilder auf der Website des dLv (www.ladenbauverband.de) sowie auf der Projekteinreichungsseite (www.storebook.dlv.info/de). Der Urheber wird stets genannt.

11  KI-generierte Inhalte

Werden ganz oder teilweise mittels Künstlicher Intelligenz erzeugte oder bearbeitete Inhalte eingereicht, sind diese kenntlich zu machen. Der dLv behält sich vor, entsprechende Inhalte gesondert zu kennzeichnen, Nachweise anzufordern oder von der Veröffentlichung auszuschließen.

12  Freistellung

Der Einreicher stellt den dLv, seine Organe, Mitarbeiter und Beauftragten von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer Verletzung von Rechten Dritter oder gesetzlicher Vorschriften durch die eingereichten Unterlagen geltend gemacht werden. Die Freistellung umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.

13  Auswahlverfahren

Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht. Die Auswahl der Projekte sowie die Entscheidung über Art und Umfang der Darstellung obliegen ausschließlich dem dLv. Ein Anspruch auf Begründung einer Ablehnung oder auf Einsicht in interne Bewertungsprozesse besteht nicht.

14  Haftung

Der dLv haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für technische Störungen, Datenverluste, Übertragungsfehler oder die Nichtberücksichtigung von Einreichungen übernimmt der dLv im gesetzlich zulässigen Umfang keine Haftung.

15  Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Würzburg, den 30.06.2026