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Teilnahmebedingungen

Der Aufruf zur Einreichung von herausragenden Ladenbau-Projekten richtet sich an

  • Bauherren
  • Architekten
  • Designer
  • Ladenbau-Unternehmen
  • Beleuchtungs-Profis
  • Visual Merchandising-Spezialisten
  • sowie andere im Ladenbau beteiligte Gewerke und Disziplinen

Die Möglichkeit zur Nennung bzw. Einreichung von Projekten steht jedem offen. Nennung bzw. Einreichung mehrerer Projekte ist möglich.

Frist zur Einreichung der Projekte ist

  • Montag, 30. September 2024.
  • Die Projekte müssen nach dem Freitag, 01. September 2023 und bis zum Montag, 30. September 2024 eröffnet worden sein.
  • Falls die Eröffnung Ihres Projekts in sehr kurzer Frist nach dem 30.09.2024 geplant ist, kann das Projekt ausschließlich nach individueller Absprache mit dem dlv nachgereicht werden. Wir weisen darauf hin, dass Einreichungen, die nach dem Verstreichen der Einreichungsfrist eingehen, nur in begründeten Ausnahmefällen berücksichtigt werden können.

Der dLv als Herausgeber geht davon aus, dass der Einreicher Inhaber der entsprechenden Rechte (Einverständnis des Bauherren, Bild- und Urheberrechte u. a.) ist und deren Nutzung für dieses Projekt - inkl. dessen elektronischer Verbreitung - dem Herausgeber einräumt. Wichtiger Hinweis: Bestehen hinsichtlich der Rechte Unklarheiten, so ist darauf bei der Einreichung explizit hinzuweisen.

Voraussetzung für die Aufnahme in die Publikation ist, dass der Einreicher dem Herausgeber vollständige und richtige Angaben sowie die notwendigen Unterlagen zum Projekt in der geforderten Qualität (z.B. Bildmaterial) zur Verfügung stellt.

Ein Anspruch auf Veröffentlichung im STORE BOOK 2025 besteht nicht.

Die verbindliche Auswahl der Projekte und der Bildauswahl obliegt dem dLv. Ein Anspruch auf Begründung über die Ablehnung eines Projektes besteht nicht.

Ein Anspruch auf Einsicht der Einreicher in die vom dLv erstellten Texte und die Projektdarstellung vor Drucklegung besteht nicht. Der dLv übernimmt die Verantwortung für die Texte, die nach Angaben der Einreicher vom dLv erstellt werden sowie die Bildauswahl, die aus dem von den Einreichern zur Verfügung gestellten Bildmaterial getroffen wird. Die Rechte an der Projektdarstellung liegen beim dLv.

Der Einreicher erklärt sich damit einverstanden, dass sein Projekt mit den jeweiligen Unterlagen gegebenenfalls auch redaktionell vom Herausgeber verwendet werden kann.

Einreicher, deren Projekte in das Buch aufgenommen worden sind, werden vom Herausgeber benachrichtigt. Ein grundsätzlicher Anspruch auf Benachrichtigung besteht nicht.